Leider kann es ab und zu passieren, dass ein Produkt mangelbehaftet ist. Sollte dies bei Ihrer Bestellung der Fall sein, haben Sie selbstverständlich den Anspruch auf Nachbesserung. Wir kommen in diesem Fall sehr gern unserer Pflicht zur Nachbesserung nach und werden den entsprechenden Mangel unverzüglich abstellen. Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt und zudem bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Im Folgenden haben wir Ihnen alle Informationen aufgelistet:
Garantie oder Gewährleistung?
Diese beiden Begriffe bedeuten etwas Unterschiedliches, auch wenn sie häufig miteinander verwechselt werden. Die Garantie ist im gewerblichen Bereich keine Pflicht. Manche Hersteller geben eine Garantie. Diesen Hinweis finden Sie dann an den jeweiligen Produkten. Sie haben jedoch immer gesetzliche Gewährleistung gegenüber Ihrem Vertragspartner, also uns.
Ihr Kauf bei MegaGastroStore
Ab Zeitpunkt Ihrer Lieferung beträgt die gesetzliche Gewährleistung 12 Monate. Die Gewährleistung beinhaltet eine Nachbesserungspflicht unsererseits, solange der Mangel nachweisbar vor Anlieferung vorlag. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Lieferung unverzüglich nach dem Eintreffen prüfen. Alle Infos dazu, finden Sie hier. Wenn Sie einen Schaden melden wollen, können Sie das auch direkt hier online machen. Danach wird geschaut, welche Art von Nachbesserung für Ihr Produkt am sinnvollsten ist.
Sie haben bei uns ab Kauf des Produktes 12 Monate Gewährleistung. Sollte Ihr Gerät in diesen Zeitraum fallen, können Sie unser online Formular ausfüllen. Wir werden im Anschluss prüfen, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, oder nicht und mit einem individuellen Lösungsvorschlag auf Sie zukommen. Wenn der Defekt optisch sichtbar ist, schicken Sie uns bitte zusätzlich Bilder des defekten Gerätes bzw. Bauteils. Sollte es sich um einen Fehler oder Mangel handeln, welchen die MegaGastroStore e.K. nicht zu vertreten hat (z.B. Bedienfehler, Verunreinigung, Anschlussfehler oder kein nachgewiesener Gewährleistungsschaden), erfolgt eine Weiterbelastung der im Rahmen der Abwicklung der Mängelanzeigen entstandenen Kosten.
Um einen technischen Defekt zu melden, können Sie ganz einfach und unkompliziert unser online Kontaktformular ausfüllen.
Gemeinsam mit unseren Lieferanten und Logistikpartnern arbeiten wir täglich daran, Ihnen unsere Produkte in einem einwandfreien Zustand zuzustellen. Die stetige Verbesserung unserer Versandverpackung und eine sachgemäße Transportsicherung sind hier wichtige Aspekte. Dennoch können wir nicht ganz ausschließen, dass es in seltenen Fällen zu einem Transportschaden kommt.
Sollten Sie einen Transportschaden feststellen, prüfen wir Ihren Fall gerne so schnell wie möglich, um uns dann mit einer Lösung wieder bei Ihnen zu melden. Wichtig ist dabei, dass Sie den Schaden sofort mit Fotos dokumentieren und er auf dem Abliefernachweis vermerkt ist. Dann müssen Sie eigentlich nur noch unser Formular ausfüllen und wir melden uns bei Ihnen!
Um einen Transportschaden zu melden, können Sie ganz einfach und unkompliziert hier unser online Formular ausfüllen. Dazu loggen Sie sich einfach in Ihr bestehendes Kundenkonto ein und klicken auf den Menüpunkt unter "meine Reklamationen".
Im Falle einer Reklamation sind Sie dazu verpflichtet nachzuweisen, dass das Produkt fachgerecht in Betrieb genommen wurde. Als Nachweis dient der Anschlussbericht, sowie die dazugehörige Rechnung Ihres Technikers. Für den Fall, dass Sie den Nachweis nicht erbringen können, folgen Sie bitte diesen Schritten:
Mit allen nötigen Anlagen können Sie dann schnell und einfach hier unser Reklamationsformular in Ihrem persönlichen Kundenkonto ausfüllen. Wir werden prüfen, ob ein Gewährleistungsfall vorgelegen hat. Sollte dies der Fall sein, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Kosten. Loggen Sie sich dazu einfach in Ihr Konto ein und gehen auf "Meine Reklamationen".
Hier nochmal alle benötigten Anlagen zur Übersicht:
Unser Hinweis für das nächste Mal: Unter unseren Produkten finden Sie unter Zubehör, dort wo es angeboten wird, einen zu buchbaren Montageservice. Damit kann nichts mehr schiefgehen.
Wenn Sie ein beschädigtes Gerät bei uns reklamieren, werden Sie über jeden Schritt proaktiv von uns informiert. Ihre Anfrage wird von uns so schnell wie möglich bearbeitet. Sollten Sie dennoch eine Rückfrage haben, erreich Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 069 90475374. Bei der Erstannahme Ihrer Reklamation erhalten Sie von uns eine Anfragenummer. Bitte halten Sie diese bei Ihrem Anruf bereit.
Wenn Sie Ihr erworbenes Gerät reklamieren und es zu einem Austausch kommt, übernehmen wir die Kosten für eine erneute Inbetriebnahme, sofern ein klarer Sachmangel vorliegt.
Ferne muss eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
Wenn kein klarer Sachmangel vorliegt und Sie auch keine fachgerechte Inbetriebnahme nachweisen können, kümmern wir uns natürlich trotzdem um eine erneute, fachgerechte Inbetriebnahme Ihres Gerätes. Dann werden die Kosten jedoch von Ihnen getragen. Hier kommen Sie zu unserem bundesweiten Technikernetzwerk.
Das kommt ganz drauf an. Befinden Sie sich mit Ihrem Gerät noch innerhalb der Gewährleistungszeit, erhalten Sie Ersatzteile selbstverständlich kostenfrei. In der Regel wird dieser Vorgang direkt zwischen uns und dem jeweiligen Techniker geregelt.
Sollte die Frist für Gewährleistungsansprüche bereits verstrichen sein, erhalten Sie ein entsprechendes Angebot zu Ihrer Ersatzteilanfrage von uns. Senden Sie uns Ihre Ersatzteilanfrage bequem über unser Formular zu. Wir prüfen anschließend, ob wir das gewünschte Teil für Sie besorgen können.